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Welche Möglichkeiten habe ich belästigende Anrufe zu unterbinden bzw. den Verursacher zu ermitteln?
Unerwünschte Anrufe können für schnell zu einer Belästigung werden. Nachfolgend möchten wir Sie über mögliche Handlungsweisen informieren, die unerwünschte Anrufe langfristig unterbinden sollen.
1. Sperrung von Anrufen im Endgerät
Viele Sip-Endgeräte bieten die Möglichkeit anonyme Anrufe oder Anrufe von bestimmten Rufnummern zu unterbinden. Sofern Sie die Möglichkeit haben, ist dies ein Weg, um die Anrufe zu unterbinden. Wir empfehlen die Sperrung anonymer Anrufe jedoch nicht, wenn Sie häufiger anonyme Anrufe von validen Anschlussteilnehmern erhalten.
2. Sperrung von Anrufen bei foncloud
Es besteht die Möglichkeit ungewünschte Anrufer dauerhaft in einer sogenannten Blacklist zu blockieren. Zu diesem muss bei foncloud per E-Mail beauftragt werden.
3. Meldung an die Bundesnetzagentur
Selbstverständlich steht Ihnen die Bundesnetzagentur auch bei der Unterbindung von Anrufen unterstützend zur Verfügung. Wir empfehlen daher, bei belästigenden Anrufen eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur zu richten. Hierbei sollten Sie möglichst eine Dokumentation der Anrufe (Rufnummer des Anrufers und Anrufzeiten) anfügen
4. Anzeige bei der Polizei
Bei bedrohenden Anrufen sollte umgehend eine Strafanzeige bei der Polizei erfolgen. Auch hier sollten die Anrufe möglichst gut dokumentiert sein.
5. Fangschaltung
Wenn Sie anonyme Anrufe erhalten, besteht die Möglichkeit der sogenannten „Fangschaltung“. Darunter versteht man die Identifizierung anonymer Anrufe. Eine Fangschaltung kann für einen beliebigen Zeitraum beauftragt werden. Diese muss bei foncloud schriftlich (nicht per eMail) bestellt und gekündigt werden.
Die Schaltung oder Deaktivierung erfolgt nur an Werktagen (außer Samstags) und ist nur möglich, wenn der Anschlussinhaber bedrohende oder belästigende Anrufe nachweisen kann z.B. durch Eingrenzen der Verbindungen nach Datum / Uhrzeit oder ähnlichen Kriterien.
Anschließend kann mit Hilfe der identifizierten Rufnummer eine entsprechende Stafanzeige bei der Polizei gestellt werden.